In den vergangenen Tagen wurden die Aufforstung des Gaisbergs und die Aufhebung des Naturwaldreservates auf dem Salzburger Hausberg wiederholt öffentlich diskutiert.
Aus juristischer und naturschutzfachlicher Sicht können jedoch Forstschutzmaßnahmen vorgenommen werden, ohne den Status Naturwaldreservat aufzuheben.
Eine Begehung im August durch Forst- und Naturschutzexperten hat ergeben, dass eine natürliche Waldverjüngung die effizienteste Schutzmaßnahme auf dem Gaisberg darstellen würde.
„Die Aufhebung des Naturwaldreservates ist für die erforderlichen forstlichen Maßnahmen nicht notwendig. Aus diesem Grund habe ich Bürgermeister Dr. Heinz Schaden auch angewiesen den Vorgang zu stoppen. Unsere Experten haben darüber hinaus nach einer Begehung mitgeteilt, dass eine natürliche Waldverjüngung die effizienteste Schutzmaßnahme auf dem Gaisberg wäre“, sagte Naturschutzreferent Landesrat Sepp Eisl heute, Mittwoch. „Eine solche natürliche Verjüngung fördert das Wachsen geeigneter Baumarten, nutzt das vorhandene Genmaterial und führt zu einer bestmöglichen Bestockung. Mit dieser Schutzmaßnahme könnte ein besseres Ergebnis erzielt werden als mit einer ‘mechanischen‘ Aufforstung. Darüber hinaus wäre dafür die Aufhebung des Naturwaldreservates nicht notwendig, und es würden auch kaum Kosten anfallen“, so Landesrat Eisl abschließend.
Der Naturschutz- und Forstexperte Dipl.-Ing. Hermann Hinterstoisser leitet den Sachverständigendienst beim Land Salzburg. Er sieht die Voraussetzungen für eine Waldverjüngung gegeben: „Die östlich und südlich, sowie teilweise südwestlich an das Areal angrenzenden, laubholzreichen Bestände als Ausgangsbestände stellen eine Basis für die angestrebte natürliche Verjüngung dar. Bereits jetzt sind Verjüngungsansätze der Fichte im Gelände zu erkennen. Als Beobachtungszeitraum für die natürliche Verjüngung sollte man rund fünf Jahre einrechnen.“
Die Naturschutzabteilung des Landes Salzburg als Aufsichtsbehörde prüft derzeit die Rechtskonformität des Beschlusses des Umweltausschusses der Stadt Salzburg zur Aufhebung des Naturwaldreservates in Bezug auf die Bestimmungen der Alpenkonvention. Dabei wurden auch Experten der internationalen Alpenschutzkommission mit eingebunden.
Von der CIPRA (Internationale Alpenschutzkommission) wird ein Rechtsgutachten erstellt. Sobald dieses vorliegt, wird die Entscheidung der Naturschutzabteilung des Landes als Aufsichtsbehörde der Stadt Salzburg übermittelt werden. Wichtig ist zu betonen, dass in der Zwischenzeit notwendige forstliche Schutzmaßnahmen in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des geschützten Landschaftsteiles Naturwaldreservat Gaisberg vorgenommen werden können. Für eine Naturwaldverjüngung sind keine weiteren Behördenverfahren notwendig.
Quelle: LPS